AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SOLARIMMOBILIEN Arndt Hirsch

 

Gegenstand und Grundlage unserer Beratungs- oder Dienstleistungen

Die Beratung erfolgt vorwiegend in den Bereichen gewerbliche Immobilien, Bauvorhaben und Baugrundstücke. Es werden ausschließlich Beratungsleistungen erbracht. Eine aktive Vermittlung von Immobilien im Auftrag und auf eigene Rechnung (Maklergeschäft) erfolgt nicht.  

Die Beratungsinhalte, die Verfahrensweise und das Projektziel werden im Beratungsvertrag festgehalten. Der Berater verpflichtet sich, keinerlei Provisionen oder Vergütungen von anderen am Projekt beteiligten Parteien anzunehmen, es sei denn, der Auftraggeber hat dem Berater dies ausdrücklich und schriftlich gestattet. Die Beratungsleistungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbracht. Gegenüber Dritten wahrt der Berater ausschließlich die Interessen seines Kunden.

 

Geltungsbereich der AGB

Die Bestimmungen gelten für sämtliche Beratungsangebote und Verträge des Beraters mit seinem Auftraggeber, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen. Soweit Beratungsverträge oder Angebote des Beraters von diesen allgemeinen Auftragsbedingungen abweichende Bestimmungen enthalten, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor. 

 

Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

Um dem Berater eine professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Auftraggeber ihn bzw. sein Unternehmen möglichst umfassend über das Objekt sowie dessen finanzielle, geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbliche Situation informieren.

Der Auftraggeber und seine Mitarbeiter, die ggf. in dem Projekt mitarbeiten, werden: - sämtliche Fragen des Beraters über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Auftraggebers sowie über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Auftraggeber und seinen Mitauftraggebern, soweit diese Verhältnisse dem Auftraggeber bekannt sind, möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantworten. Der Berater wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung für das Projekt von Bedeutung ist.

Der Auftraggeber wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Beratungsprojekt sein können.

Zwischenergebnisse und Zwischenberichte, die der Berater liefert, werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Objekt zutreffen. Etwa erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden dem Berater unverzüglich schriftlich mitgeteilt. 

 

Rechnungsstellung, Zahlung, Leistungsverhinderung

Die Zahlung der Vergütung, von Abschlagszahlungen und von Aufwendungen und Kosten hat spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung auf das Konto des Beraters zu erfolgen. Bei unpünktlicher Begleichung von Zahlungsforderungen hat der Berater das Recht, sofort sämtliche Dienstleistungen einzustellen bis der Auftraggeber seinen Zahlungen voll umfänglich nachgekommen ist.  

Für nicht fristgemäß bezahlte Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein.

Sollte der Auftraggeber vor Erbringung der Leistung des Beraters vom Vertrag zurücktreten wollen ohne dass der Berater dies in irgendeiner Weise zu verschulden hat, erhält der Berater vom Auftraggeber eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25% der Gesamtvergütung, die sich aus dem zu erwartenden Beratungshonorar ergeben hätte.

 

Haftung

Mündliche oder telefonische Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg unserer empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleiten.

Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den tatsächlich entstandenen Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

Unsere Haftung entfällt vollständig, wenn der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, wenn haftungsbegründende Umstände nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung durch den Auftraggeber schriftlich gegen uns gerügt werden.

 

Leistungshindernisse, Verzug und Unmöglichkeit

Der Berater kommt mit seinen Leistungen in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind oder er die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Berater beispielsweise den unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt sowie andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und dem Berater die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Dem gleichgestellt sind Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Berater mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, sofern diese Maßnahmen nicht rechtswidrig und vom Berater verursacht wurden.

Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist der Berater berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch die Hindernisse die Leistung des Beraters dauerhaft unmöglich, so wird der Berater von seinen Vertragspflichten frei.

Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen gilt nur deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entfalten gegenüber dem Berater keine Wirkung, selbst wenn der Berater ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

Glauchau, 01.03.2025                           

 

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